Alters- und Ehrenabteilung

Die Alters- und Ehrenabteilung der FF Schlitz-Mitte gab es viele Jahre nur auf dem Papier. Die Satzungen der Stadt Schlitz über das Feuerwehrwesen und die Vereinssatzung nennen sie als Bestandteil des Feuerwehrvereins. Danach wird "in die Alters- und Ehrenabteilung unter Überlassung der Dienstbekleidung übernommen, wer wegen Vollendung des 60./62. Lebensjahres, dauernder Dienstunfähigkeit oder aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet." Die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung sind nicht zu verwechseln mit den von den Vereinsgremien zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenwehrführern ernannten Personen.

Dem langjährigen Aktiven und ehemaligen Stadtbrandinspektor Walter Weickert war es schon während seiner Dienstzeit ein persönliches Anliegen, die ehemaligen "Feuerwehrrecken" zwecks Fortsetzung der während der aktiven Dienstzeit feuerwehrtypischen sprichwörtlichen Kameradschaft wieder zusammenzuführen. So treffen sich auf seine Initiative und unter seiner Obhut die "Ehemaligen", teils mit den Partnern - aber auch die Witwen, seit Februar 2000 zu den in unregelmäßigen Zeitabständen stattfindenden Zusammenkünften. Die Zusammenkünfte sind vielfältiger Art und reichen von nachmittäglichen Schwartenwurst- oder Bloatz-Essen über Firmen-Besichtigungen und Dämmerschoppen bis zur Teilnahme an den überregionalen Veranstaltungen der Alters- und Ehrenabteilung des Kreisfeuerwehrverbandes. Erklärtes Ziel ist es, auch diejenigen Kameradinnen und Kameraden, die bis jetzt noch nicht den Weg zu den ausgesprochen gesellig verlaufenden Treffen gefunden haben, hierfür zu begeistern.

Die Gremien des Feuerwehrvereins tragen in der Erkenntnis, dass die Tätigkeit in der Alters- und Ehrenabteilung das Vereinsleben insgesamt fördert, dieser Form der Kameradschaftspflege Rechnung, indem sie diese nach Kräften unterstützen. Andererseits wird in dieser Abteilung auch ein Potential zur aktiven Teilnahme am Vereinsleben gesehen. Die Abteilung entsendet regelmäßig einen Vertreter zu den Sitzungen des Vereinsvorstandes mit Sitz- und Stimmrecht.

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